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Hypotheken
Eine Hypothek bzw. die Grundschuld beschreibt ein dingliches Recht des Gläubigers am Hypothekennobjekt. In der Praxis bedeutet dies, das der Gläubiger berechtigt ist, die Immobilie (für die die Hypothek eingetragen ist) zu verwerten und aus dem Erlös die Schulden des Kreditnehmers zu tilgen.
Da dies den Verlust von "Haus und Hof" bedeutet, ist eine solche Verwertung an besonders harte Bedingungen geknüpft. Es liegt in der Regel im Interesse beider Parteien, der Bank und des Kredit- Nehmers, es nicht zu dieser Situation kommen zu lassen. Dennoch kommt es oft genug vor, daß der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird und die Banken diese letzte Maßnahme ergreifen müssen. Die Hypothek bzw. Grundschuld ist ein Recht des Gläubigers, welches im Grundbuch eingetragen wird. Da dies nur mit notarieller Beurkundung möglich ist, gilt die Grundschuld als besonders hochwertige Sicherheit. Der Zinssatz von Baufinanzierungen, die durch Hypotheken abgesichert sind, liegt bedeutend niedriger als vergleichbare. |
| 07.01.2009 | impressum || InternetAgentur |
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